Mauerwerkshandbuch deutsch

www.ziegelindustrie.ch Verarbeitung 91 Ausführung • Zwischenwandanschlüsse Nachträglich hochgezogene Wände müssen fach- gerecht in die angrenzenden Bauteile einge- bunden werden. Dies ist gewährleistet durch je Geschoss dreimaliges Einbinden mittels Anschluss­ bügeln oder Mauersteinen. Bei gleichzeitigem Hochführen von angrenzenden Wänden wird die ganze Geschosshöhe im Verbund gemauert, was sich vor allem in hoch beanspruchten Zonen empfiehlt (siehe Planungsgrundlagen). • Lager- und Stossfugen Bei Verwendung von normalem Mauermörtel sind die Lager- und Stossfugen 8 bis 12 mm dick, bei Dünnbettmörtel 1 bis 3 mm dick auszuführen. Bei abweichenden Fugendicken ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an das Mauerwerk gemäss Ziffer 3.1.3 der Norm SIA 266 eingehalten werden. Lagerfugen werden in der Regel horizontal aus- geführt. Bei speziellen Ausführungen, z.B. Gewöl- ben, sind die Lagerfugen möglichst rechtwinklig zur Hauptdruckrichtung anzuordnen, damit eine optimale Übertragung der Druckkraft gewährlei- stet ist (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 6.1.3.1/3). • Mauerschlitze Aussparungen und Schlitze stellen eine Schwäch ung des Mauerwerks dar. Sie sind bei der Be- messung der Wände zu berücksichtigen und in den Ausführungsplänen festzuhal- ten. Haustechnische Installationen sind in Zo- nen geringer Mauerwerksbeanspruchung oder in Installationsschächten anzuordnen (vgl. NormSIA 266, Ziffer 5.1.3.6). • Schroten und fräsen von Teilsteinen Teilsteine für Standardmauerwerk können ge- schrotet werden. Ein Fräsen der Teilsteine ist zwin- gend für Leichtmauerwerke, für das Mauerwerk mit erhöhter Festigkeit, sowie für das schalldäm- mende Mauerwerk. Zweischalenmauerwerk Ausführungsregeln - Das äussere Vorsatzmauerwerk muss eine an- gemessene Dicke haben, um der Rissbildung entgegenwirken zu können (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 5.2.1.1). - Erforderliche konstruktive Massnahmen wie Anker, Bewehrungen und Dilatationsfugen sind in speziellen Ausführungsunterlagen fest- zuhalten (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 5.2.1.4). - Das äussere Vorsatzmauerwerk darf nicht vor- gängig aufgemauert werden (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 6.2.1.1). Backstein-Zweischalenmauerwerk

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